Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen
(Schiedsamtsgesetz - SchAG NRW)

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz - SchAG NRW)
Amtliche Abkürzung
SchAG NRW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
316

Vom 16. Dezember 1992 (GV. NRW. 1993 S. 32)

Zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310, 642)

Inhaltsverzeichnis§§
Erster Abschnitt
Das Schiedsamt
Schiedsamt, Schiedsamtsbezirke1
Eignung für das Schiedsamt2
Wahl der Schiedsperson3
Bestätigung der Wahl4
Verteidigung der Schiedsperson5
Ehrenamt6
Aufsicht7
Ablehnung oder Niederlegung des Amtes8
Amtsenthebung9
Verschwiegenheitspflicht10
Stellvertretung11
Sachkosten, Haftung12
Zweiter Abschnitt
Das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
Sachliche Zuständigkeit13
Örtliche Zuständigkeit14
Amtliche Tätigkeit außerhalb des Bezirks15
Ausschluss von der Amtsausübung16
Ablehnung der Amtsausübung17
(weggefallen)18
Mitglieder der Rechtsanwaltschaft und Beistände19
Antragstellung20
Terminbestimmung, Zustellung der Ladung21
Erscheinen der Parteien, Vertretung22
Ausbleiben oder vorzeitige Entfernung23
Verhandlungsgrundsätze24
Beweiserhebung25
Protokoll26
Genehmigung des Protokolls27
Unterzeichnung des Protokolls28
Protokollbuch29
Erfolglosigkeit der Schlichtung29a
Abschrift und Ausfertigung des Protokolls30
Ausfertigungsvermerk31
Erteilung der Ausfertigung32
Vollstreckung aus dem Vergleich33
Dritter Abschnitt
Das Schlichtungsverfahren in Strafsachen
Sachliche Zuständigkeit34
Verfahren35
Absehen von Sühneversuch36
Beschränkung der Ablehnung37
Gesetzliche Vertretung38
Persönliches Erscheinen der Parteien39
Sühnebescheinigung40
Vierter Abschnitt
Kosten
Gebühren und Auslagen41
Kostenschuld42
Fälligkeit, Vorauszahlung, Zurückbehaltungsrecht43
Einforderung und Beitreibung44
Höhe der Gebühren45
Auslagen46
Einwendungen gegen den Kostenansatz47
Verwendung der Ordnungsgelder und Kosten48
Fünfter Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften
Verwaltungsvorschriften49
In-Kraft-Treten und Übergangsvorschriften50