§ 22 LImschG - In-Kraft-Treten und Berichtspflicht
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImschG -)
- Amtliche Abkürzung
- LImschG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 7129
Das Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Die Landesregierung überprüft bis zum Ablauf des Jahres 2008 die Wirkungen dieses Gesetzes und inwieweit seine Aufrechterhaltung weiterhin erforderlich ist. Sie berichtet dem Landtag über das Ergebnis.