§ 84 IRG - Eingehende Ersuchen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
- Amtliche Abkürzung
- IRG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 319-87
Auf die Ersuchen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union um Rechtshilfe durch Vollstreckung einer im Ausland rechtskräftig verhängten freiheitsentziehenden Sanktion finden die Vorschriften des Vierten Teils sowie die allgemeinen Bestimmungen des Ersten und Siebten Teils dieses Gesetzes Anwendung.