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§ 44 GnO NW - Sonstige Fälle des Aufschubs und der Unterbrechung der Vollstreckung im Wege der Gnade

Bibliographie

Titel
Gnadenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GnO NW)
Amtliche Abkürzung
GnO NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
321

Die besonderen Vorschriften des Abschnittes über den Strafausstand gelten sinngemäß für den gnadenweisen Aufschub und die gnadenweise Unterbrechung

  1. a)
    der Vollstreckung von Jugendarrest,
  2. b)
    der Vollstreckung von Geldbußen,
  3. c)
    der Vollstreckung von mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßregeln der Besserung und Sicherung mit Ausnahme der Sicherungsverwahrung,
  4. d)
    der Vollstreckung des Verfalls und der Einziehung,
  5. e)
    der Abführung von Mehrerlös und
  6. f)
    der Vollstreckung von Ordnungsmitteln.