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§ 195 LBG - Hinterbliebenenbezüge im Falle der Entpflichtung

Bibliographie

Titel
Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG)
Amtliche Abkürzung
LBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2030-1

Bei der Bemessung des Sterbe-, Witwen- und Waisengeldes der Hinterbliebenen eines entpflichteten Hochschullehrers ist das Ruhegehalt zugrunde zu legen, das der Verstorbene erhalten hätte, wenn er im Zeitpunkte des Wirksamwerdens der Entpflichtung in den Ruhestand versetzt worden wäre.