§ 195 LBG - Hinterbliebenenbezüge im Falle der Entpflichtung
Bibliographie
- Titel
- Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG)
- Amtliche Abkürzung
- LBG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 2030-1
Bei der Bemessung des Sterbe-, Witwen- und Waisengeldes der Hinterbliebenen eines entpflichteten Hochschullehrers ist das Ruhegehalt zugrunde zu legen, das der Verstorbene erhalten hätte, wenn er im Zeitpunkte des Wirksamwerdens der Entpflichtung in den Ruhestand versetzt worden wäre.