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§ 30 AbfG LSA. - Abfallbehörden, technische Fachbehörden

Bibliographie

Titel
Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA.)
Amtliche Abkürzung
AbfG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2129.11

(1) Oberste Abfallbehörde ist das für das Abfallgesetz zuständige Ministerium.

(2) Obere Abfallbehörden sind die Regierungspräsidien.

(3) Untere Abfallbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte.

(4) Das Landesamt für Umweltschutz ist technische Fachbehörde für die oberste Abfallbehörde. Die Staatlichen Umweltämter sind technische Fachbehörden für die oberen und unteren Abfallbehörden.