§ 84 AFG
Bibliographie
- Titel
- Arbeitsförderungsgesetz (AFG)
- Amtliche Abkürzung
- AFG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 810-1
1Der Zuschuß ist für die gesamte Förderungszeit nicht zu gewähren, wenn für die Arbeitnehmer der Baustelle in der Förderungszeit Arbeitsausfall wegen zwingender witterungsbedingter Gründe angezeigt wird (§ 75 Abs. 1). 2Das gilt nicht, wenn Witterungsverhältnisse, mit denen im allgemeinen nicht gerechnet zu werden braucht, den Arbeitsausfall trotz ausreichender Schutzvorkehrungen im Sinne des § 82 Abs. 2 verursacht haben.