§ 104 HSOG - Begriff der Kosten
Bibliographie
- Titel
- Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
- Amtliche Abkürzung
- HSOG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 310-63
Kosten im Sinne der §§ 105 bis 108 sind die Personal- und Sachausgaben für die Gefahrenabwehr sowie die Ausgaben, die durch die Tätigkeit der Gefahrenabwehrbehörden, der Polizeidienststellen und des Hessischen Polizeiverwaltungsamtes entstehen.