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Art. 79 BayStrWG - Außerkrafttretende Vorschriften

Bibliographie

Titel
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Amtliche Abkürzung
BayStrWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
91-1-I

(1) Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt alles gleich lautende und entgegenstehende Recht außer Kraft.

(2) Insbesondere treten folgende Vorschriften außer Kraft, soweit sie nicht schon früher gegenstandslos geworden sind:

1.-14. Von der Wiedergabe wurde abgesehen