§ 115 KWO - Übergangsvorschrift
Bibliographie
- Titel
- Kommunalwahlordnung (KWO)
- Amtliche Abkürzung
- KWO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 333-12
Für Direktwahlen und Bürgerentscheide, deren Wahl- oder Abstimmungstag am 22. Juli 2017 bereits bestimmt und öffentlich bekannt gemacht worden ist, gilt die Kommunalwahlordnung in der bis zum 20. Juli 2017 geltenden Fassung fort; dies gilt nicht für Direktwahlen und Bürgerentscheide, bei denen als Wahl- oder Abstimmungstag der 24. September 2017 bestimmt wurde.