Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG)

Bibliographie

Titel
Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG)
Amtliche Abkürzung
BayVSG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
12-1-I

Vom 12. Juli 2016 (GVBl. S. 145)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juni 2018 (GVBl. S. 382)

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Teil 1
Organisation und Aufgaben
Organisation1
Zusammenarbeit2
Aufgaben3
Begriffsbestimmungen4
Teil 2
Befugnisse
Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen
Allgemeine Befugnisse5
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit6
Nachvollziehbarkeit7
Kapitel 2
Nachrichtendienstliche Mittel
Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel8
Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und der Berufsgeheimnisträger8a
Zweckbindung8b
Verdeckter Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung9
Verdeckter Zugriff auf informationstechnische Systeme10
Verfahren bei Maßnahmen nach den Art. 9 und 1011
Ortung von Mobilfunkendgeräten12
Überwachung der Telekommunikation13
Auskunftsersuchen zu Telekommunikation und Telemedien14
Auskunftsersuchen im Schutzbereich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses15
Weitere Auskunftsersuchen16
Verfahren bei Maßnahmen nach den Art. 14 bis 1617
Verdeckte Mitarbeiter18
Vertrauensleute19
Observationen19a
Parlamentarische Kontrolle20
Kapitel 3
Datenverarbeitung
Löschung, Verarbeitungseinschränkung und Berichtigung21
Errichtungsanordnung22
Auskunft23
Kapitel 4
Übermittlungsvorschriften
Informationsübermittlung durch öffentliche Stellen24
Informationsübermittlung durch das Landesamt25
Verfassungsschutz durch Aufklärung der Öffentlichkeit26
Übermittlungsverbote27
Teil 3
Schlussvorschriften
Anwendbarkeit des allgemeinen Datenschutzrechts28
Einschränkung von Grundrechten29
Inkrafttreten30