Fischereigesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(Landesfischereigesetz - LFischG M-V)

Bibliographie

Titel
Fischereigesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesfischereigesetz - LFischG M-V)
Amtliche Abkürzung
LFischG M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
793-3

GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 793 - 3

Vom 13. April 2005 (GVOBl. M-V S. 153)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juni 2013 (GVOBl. M-V S. 404)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich1
Fischereibefugnis2
Zweiter Abschnitt
Fischereirecht
Inhalt des Fischereirechts3
Fischereirecht und Fischereiausübungsrecht4
Fischereipacht5
Fischereierlaubnis6
Dritter Abschnitt
Fischereischein und Fischereiabgabe
Fischereischein7
Fischereischeinprüfung8
Fischereiabgabe9
Rechtsvorschriften zum Fischereischein und zur Fischereiabgabe10
Vierter Abschnitt
Fischereiausübung
Verwendung und Mitführen von Fanggeräten11
Verbote12
Fischerei in Nationalparken und Naturschutzgebieten13
Kennzeichnung und Registrierung14
Fischereibezirke15
Betretungsrecht und Zugang zu den Gewässern16
Fischerei auf überfluteten Grundstücken17
Fünfter Abschnitt
Schutz der Fischbestände und der Fischerei
Schonbezirke18
Schadensverhütende Maßnahmen bei Anlagen19
Fischwechsel und Fischwege20
Ablassen von Gewässern21
Rechtsvorschriften zum Schutz der Fischbestände und der Fischerei22
Sechster Abschnitt
Fischereiverwaltung
Fischereibehörden23
Fischereiaufsicht24
Aufgaben und Befugnisse der Fischereiaufseher25
Siebter Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
Ordnungswidrigkeiten26
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten27
Anlage zu § 1 Abs. 2Anlage