Anlage 1.1.5.1 GKG - Abschnitt 1
Erster Rechtszug
Bibliographie
- Titel
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Amtliche Abkürzung
- GKG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 360-7
1510 | Verfahren über Anträge auf | ||
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1. | Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel, | ||
2. | Feststellung, ob die ausländische Entscheidung anzuerkennen ist, | ||
3. | Erteilung der Vollstreckungsklausel zu ausländischen Titeln und | ||
4. | Aufhebung oder Abänderung von Entscheidungen in den in den Nummern 1 bis 3 genannten Verfahren | 200,00 EUR | |
Die Gebühr wird nicht erhoben, wenn ein Titel kostenfrei für vollstreckbar zu erklären ist. | |||
1511 | Ausstellung einer Bescheinigung nach § 56 AVAG | 10,00 EUR | |
1512 | Verfahren nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 6. Juni 1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 319-12, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) geändert worden ist | 50,00 EUR |