Gesetz über eine Versorgungsrücklage des Bundes
(Versorgungsrücklagegesetz - VersRücklG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über eine Versorgungsrücklage des Bundes (Versorgungsrücklagegesetz - VersRücklG)
Amtliche Abkürzung
VersRücklG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2030-2-28

In der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2007 (BGBl. I S. 482)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Sondervermögen "Versorgungsrücklage des Bundes"
Geltungsbereich1
Errichtung2
Zweck3
Rechtsform4
Verwaltung, Anlage der Mittel5
Zuführung der Mittel6
Verwendung des Sondervermögens7
Entnahme von Mitteln durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht7a
Vermögenstrennung8
Wirtschaftsplan9
Jahresrechnung10
Beirat11
Auflösung12
Abschnitt 2
Sondervermögen "Versorgungsfonds des Bundes"
Geltungsbereich13
Errichtung14
Anzuwendende Vorschriften15
Zuweisung der Mittel16
Verwendung des Sondervermögens "Versorgungsfonds des Bundes"17