Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung
(Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG)
Amtliche Abkürzung
AÜG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
810-31

In der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2011 (BGBl. I S. 1506)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erlaubnispflicht1
Anzeige der Überlassung1a
Einschränkungen im Baugewerbe1b
Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis2
Kosten2a
Versagung3
Lohnuntergrenze3a
Rücknahme4
Widerruf5
Verwaltungszwang6
Anzeigen und Auskünfte7
Statistische Meldungen8
Unwirksamkeit9
Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit, Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen10
Sonstige Vorschriften über das Leiharbeitsverhältnis11
Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher12
Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers13
Informationspflicht des Entleihers über freie Arbeitsplätze13a
Zugang des Leiharbeitnehmers zu Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten13b
Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte14
Ausländische Leiharbeitnehmer ohne Genehmigung15
Entleih von Ausländern ohne Genehmigung15a
Ordnungswidrigkeiten16
Durchführung17
Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung17a
Meldepflicht17b
Erstellen und Bereithalten von Dokumenten17c
Zusammenarbeit mit anderen Behörden18
Ersatzzustellung an den Verleiher18a
Übergangsvorschrift19

Artikel 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vom 7. August 1972 (BGBl. I S. 1393)