§ 24 LAbfG - Abfalltechnische Überwachung
Bibliographie
- Titel
- Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz - LAbfG -)
- Amtliche Abkürzung
- LAbfG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 74
Die Errichtung und die Änderung von Deponien, die einer Planfeststellung oder einer Genehmigung nach § 31 KrW-/AbfG bedürfen, unterliegen der abfalltechnischen Überwachung durch die zuständige Behörde.