Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
(Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Amtliche Abkürzung
ElektroG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2129-59

Vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739(1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. März 2017 (BGBl. I S. 567)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Abfallwirtschaftliche Ziele1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Abschnitt 2
Pflichten beim Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten
Produktkonzeption4
Einrichten der Gemeinsamen Stelle5
Registrierung6
Finanzierungsgarantie7
Niederlassungspflicht, Beauftragung und Benennung eines Bevollmächtigten8
Kennzeichnung9
Abschnitt 3
Sammlung und Rücknahme
Getrennte Erfassung10
Verordnungsermächtigungen11
U n t e r a b s c h n i t t  1
S a m m l u n g  u n d  R ü c k n a h m e  v o n  A l t g e r ä t e n  a u s  p r i v a t e n  H a u s h a l t e n
Berechtigte für die Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten12
Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger13
Bereitstellen der abzuholenden Altgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger14
Aufstellen von Behältnissen durch die Hersteller oder deren Bevollmächtigte15
Rücknahmepflicht der Hersteller16
Rücknahmepflicht der Vertreiber17
Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten18
U n t e r a b s c h n i t t  2
R ü c k n a h m e  v o n  A l t g e r ä t e n  a n d e r e r  N u t z e r  a l s  p r i v a t e r  H a u s h a l t e
Rücknahme durch den Hersteller19
Abschnitt 4
Behandlungs- und Verwertungspflichten, Verbringung
Behandlung und Beseitigung20
Zertifizierung21
Verwertung22
Anforderungen an die Verbringung23
Verordnungsermächtigungen24
Abschnitt 5
Anzeige-, Mitteilungs- und Informationspflichten
Anzeigepflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, der Hersteller sowie deren Bevollmächtigter, der Vertreiber und der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen25
Mitteilungspflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger26
Mitteilungspflichten der Hersteller27
Informationspflichten der Hersteller28
Mitteilungspflichten der Vertreiber29
Mitteilungspflichten der entsorgungspflichtigen Besitzer nach § 1930
Abschnitt 6
Gemeinsame Stelle
Aufgaben der Gemeinsamen Stelle31
Mitteilungen der Gemeinsamen Stelle an das Umweltbundesamt, Landesbehörden und andere öffentliche Stellen32
Befugnisse der Gemeinsamen Stelle33
Rückgriffsanspruch der Gemeinsamen Stelle34
Organisation der Gemeinsamen Stelle35
Abschnitt 7
Zuständige Behörde
Zuständige Behörde36
Aufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Registrierung37
Weitere Aufgaben der zuständigen Behörde38
Zusammenarbeit mit anderen Behörden39
Abschnitt 8
Beleihung
Ermächtigung zur Beleihung40
Aufsicht41
Beendigung der Beleihung42
Abschnitt 9
Schlussbestimmungen
Beauftragung Dritter43
Widerspruch und Klage44
Bußgeldvorschriften45
Übergangsvorschriften46
Anlagen
Nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die Gerätekategorien des § 2 Absatz 1 fallenAnlage 1
Angaben bei der RegistrierungAnlage 2
Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und ElektronikgerätenAnlage 3
Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von AltgerätenAnlage 4
Technische Anforderungen an Standorte für die Lagerung und Behandlung von AltgerätenAnlage 5
Mindestanforderungen an die Verbringung von gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten, bei denen es sich möglicherweise um Altgeräte handeltAnlage 6

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739)