§ 379 SGB III - Besondere Ausschüsse
Bibliographie
- Titel
- Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -
- Redaktionelle Abkürzung
- SGB III
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 860-3
1Die Selbstverwaltungsorgane können die Erledigung einzelner Aufgaben besonderen Ausschüssen übertragen. 2Vorstand und Verwaltungsausschüsse bilden Ausschüsse zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft.