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§ 119 JGG - Freiheitsstrafen

Bibliographie

Titel
Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Amtliche Abkürzung
JGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
451-1

Jugendgefängnisstrafen, auf die gegen einen Jugendlichen vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes erkannt worden ist, werden für die Anwendung dieses Gesetzes der Jugendstrafe gleichgestellt.