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§ 43 GO LT 2016 - Verhandlungsgegenstände

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
Redaktionelle Abkürzung
GO LT 2016,MV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
1101-0-6

Verhandlungsgegenstände des Landtages können sein:

  1. 1.

    alle Vorlagen im Sinne dieser Geschäftsordnung;

  2. 2.

    Aussprachen zu Themen, die öffentliche Angelegenheiten sind und das Land betreffen, deren Zahl ist in jeder Sitzungswoche auf eine Aussprache pro Fraktion begrenzt;

  3. 3.

    Regierungserklärungen und sonstige mündlich gegebene Berichte von Mitgliedern der Landesregierung.