§ 43 GO LT 2016 - Verhandlungsgegenstände
Bibliographie
- Titel
- Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
- Redaktionelle Abkürzung
- GO LT 2016,MV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Mecklenburg-Vorpommern
- Gliederungs-Nr.
- 1101-0-6
Verhandlungsgegenstände des Landtages können sein:
- 1.
alle Vorlagen im Sinne dieser Geschäftsordnung;
- 2.
Aussprachen zu Themen, die öffentliche Angelegenheiten sind und das Land betreffen, deren Zahl ist in jeder Sitzungswoche auf eine Aussprache pro Fraktion begrenzt;
- 3.
Regierungserklärungen und sonstige mündlich gegebene Berichte von Mitgliedern der Landesregierung.