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KWO,HE - Kommunalwahlordnung
§§ 92 - 109, ZEHNTER ABSCHNITT - Gleichzeitige Durchführung von Direktwahlen und Bürgerentscheiden mit Landtagswahlen, Volksabstimmungen, Volksentscheiden, Bundestags- und Europawahlen
§§ 107 - 109, 2. - Gleichzeitige Durchführung von Direktwahlen oder Bürgerentscheiden mit Volksabstimmungen, Volksentscheiden, Bundestags- und Europawahlen
§§ 107 - 109, 2. - Gleichzeitige Durchführung von Direktwahlen oder Bürgerentscheiden mit Volksabstimmungen, Volksentscheiden, Bundestags- und Europawahlen
§ 107 KWO, Gleichzeitige Durchführung von Direktwahlen und Bürgerentscheiden mit Volksabstimmungen und Volksentscheiden
§ 108 KWO, Gleichzeitige Durchführung von Direktwahlen und Bürgerentscheiden mit Bundestagswahlen
§ 109 KWO, Gleichzeitige Durchführung von Direktwahlen und Bürgerentscheiden mit Europawahlen