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Brandenburg
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LBG,BB - Landesbeamtengesetz
§§ 52 - 101, Abschnitt 5 - Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
§§ 76 - 82, Unterabschnitt 3 - Arbeitszeit, Urlaub und Dienstbefreiung
§§ 76 - 82, Unterabschnitt 3 - Arbeitszeit, Urlaub und Dienstbefreiung
§ 76 LBG, Arbeitszeit
§ 77 LBG, Dienstbefreiung, Erholungs-, Wahlvorbereitungs- und Mandatsurlaub
§ 78 LBG, Teilzeitbeschäftigung
§ 79 LBG, Beurlaubung
§ 80 LBG, Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen
§ 80a LBG, Familienpflegezeit
§ 81 LBG, Höchstdauer von Beurlaubungen und unterhälftiger Teilzeitbeschäftigung
§ 82 LBG, Hinweispflicht