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Brandenburg
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AbgG,BB - Abgeordnetengesetz
§§ 28 - 34, Abschnitt 8 - Weitergeltung alten Rechts, Übergangsbestimmungen, ergänzende Vorschriften
§§ 28 - 34, Abschnitt 8 - Weitergeltung alten Rechts, Übergangsbestimmungen, ergänzende Vorschriften
§ 28 AbgG, Versorgungsansprüche, -anwartschaften und -abfindungen
§ 29 AbgG, Abgeordnete mit Höchstversorgung
§ 30 AbgG, Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen der Versorgungsberechtigten
§ 31 AbgG, Beginn der Ansprüche der in den sechsten Landtag Gewählten
§ 32 AbgG, Berufliche Qualifizierung und Evaluation
§ 33 AbgG, Evaluation der Altersrente
§ 34 AbgG, Datenverarbeitung