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BbgLeBiG,BB - Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz
§§ 8a - 8d, Abschnitt 3 - Befähigung als Bildungsamtfrau oder Bildungsamtmann sowie als Bildungsamtsrätin oder Bildungsamtsrat an allgemeinbildenden Schulen und an Oberstufenzentren
§§ 8a - 8d, Abschnitt 3 - Befähigung als Bildungsamtfrau oder Bildungsamtmann sowie als Bildungsamtsrätin oder Bildungsamtsrat an allgemeinbildenden Schulen und an Oberstufenzentren
§ 8a BbgLeBiG, Allgemeine Voraussetzungen
§ 8b BbgLeBiG, Befähigung als Bildungsamtfrau oder Bildungsamtmann an allgemeinbildenden Schulen und an Oberstufenzentren
§ 8c BbgLeBiG, Befähigung als Bildungsamtsrätin oder Bildungsamtsrat an allgemeinbildenden Schulen und an Oberstufenzentren
§ 8d BbgLeBiG, Verordnungsermächtigungen