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Sachsen
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SächsBG,SN - Sächsisches Beamtengesetz
§§ 40 - 62, Abschnitt 5 - Beendigung des Beamtenverhältnisses
§§ 46 - 56, Unterabschnitt 2 - Ruhestand
§§ 46 - 56, Unterabschnitt 2 - Ruhestand
§ 46 SächsBG, Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
§ 47 SächsBG, Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand
§ 48 SächsBG, Versetzung in den Ruhestand ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit
§ 49 SächsBG, Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
§ 50 SächsBG, Begrenzte Dienstfähigkeit
§ 51 SächsBG, Versetzung in den Ruhestand auf Antrag
§ 52 SächsBG, Versetzung in den Ruhestand ohne Antrag, Vermeidung drohender Dienstunfähigkeit
§ 53 SächsBG, Verfahren bei Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
§ 54 SächsBG, Versetzung einer Beamtin oder eines Beamten auf Probe in den Ruhestand
§ 55 SächsBG, Zuständigkeit
§ 56 SächsBG, Beginn des Ruhestands bei Versetzungen