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Sachsen
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LWO,SN - Landeswahlordnung
§§ 54 - 65, Abschnitt 4 - Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse
§§ 54 - 65, Abschnitt 4 - Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse
§ 54 LWO, Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
§ 55 LWO, Zählung der Wählerinnen und Wähler sowie Stimmen
§ 56 LWO, Bekanntgabe des Wahlergebnisses
§ 57 LWO, Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse
§ 58 LWO, Wahlniederschrift
§ 59 LWO, Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
§ 60 LWO, Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
§ 61 LWO, Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
§ 62 LWO, Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
§ 63 LWO, Ermittlung und Feststellung des Listenstimmenergebnisses im Wahlgebiet
§ 64 LWO, Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse
§ 65 LWO, Prüfung der Wahl durch die Landeswahlleiterin oder den Landeswahlleiter