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Sachsen-Anhalt
...
BG LSA,ST - LandesbeamtenG
§§ 52 - 94, Abschnitt III - Rechtliche Stellung des Beamten
§§ 52 - 78, 1. - Pflichten
§§ 64 - 69a, e) - Nebentätigkeit und Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
§§ 64 - 69a, e) - Nebentätigkeit und Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
§ 64 BG LSA, Nebentätigkeiten, Grundsätze
§ 64a BG LSA, Ausübung von Nebentätigkeiten während der Arbeitszeit
§ 65 BG LSA, Genehmigungspflichtige Nebentätigkeit
§ 66 BG LSA, Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit
§ 67 BG LSA, Freistellungsanspruch
§ 68 BG LSA, Beendigung von Nebentätigkeiten
§ 68a BG LSA, Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material
§ 69 BG LSA, Erlass ausführender Verordnungen
§ 69a BG LSA, Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses