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Schleswig-Holstein
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BeamtVG,SH - Beamtenversorgungsgesetz
§§ 30 - 46, Abschnitt V - Unfallfürsorge
§§ 30 - 46, Abschnitt V - Unfallfürsorge
§ 30 BeamtVG, Allgemeines
§ 31 BeamtVG, Dienstunfall
§ 31a BeamtVG, Einsatzversorgung
§ 32 BeamtVG, Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
§ 33 BeamtVG, Heilverfahren
§ 34 BeamtVG, Pflegekosten und Hilflosigkeitszuschlag
§ 35 BeamtVG, Unfallausgleich
§ 36 BeamtVG, Unfallruhegehalt
§ 37 BeamtVG, Erhöhtes Unfallruhegehalt
§ 38 BeamtVG, Unterhaltsbeitrag für frühere Beamtinnen und Beamte, frühere Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte
§ 38a BeamtVG, Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
§ 39 BeamtVG, Unfall-Hinterbliebenenversorgung
§ 40 BeamtVG, Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
§ 41 BeamtVG, Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
§ 42 BeamtVG, Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung
§ 43 BeamtVG, Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung
§ 43a BeamtVG, Schadensausgleich in besonderen Fällen
§ 44 BeamtVG, Nichtgewährung von Unfallfürsorge
§ 45 BeamtVG, Meldung und Untersuchungsverfahren
§ 46 BeamtVG, Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche