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Schleswig-Holstein
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LSchliG,SH - Landesschlichtungsgesetz
§§ 3 - 9, Zweiter Teil
§§ 3 - 9, Zweiter Teil
§ 3 LSchliG, Gütestellen
§ 4 LSchliG, Auswahl der Gütestelle
§ 5 LSchliG, Schiedsämter
§ 6 LSchliG, Anwaltliche Gütestellen
§ 7 LSchliG, Verfahren vor den anwaltlichen Gütestellen
§ 8 LSchliG, Pflichten der anwaltlichen Gütestellen
§ 9 LSchliG, Kosten des Verfahrens vor den anwaltlichen Gütestellen