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Schleswig-Holstein
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BeamtVG,SH - Beamtenversorgungsgesetz
§§ 105 - 109, Abschnitt XV - Schlussvorschriften
§§ 105 - 109, Abschnitt XV - Schlussvorschriften
§ 105 BeamtVG, Außerkrafttreten
§ 106 BeamtVG, Verweisung auf aufgehobene Vorschriften
§ 107 BeamtVG, Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften und Zuständigkeitsregelungen
§ 107a BeamtVG, Überleitungsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 107b BeamtVG, Verteilung der Versorgungslasten
§ 107c BeamtVG, Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
§ 108 BeamtVG (weggefallen)
§ 109 BeamtVG