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Schleswig-Holstein
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BeamtVG,SH - Beamtenversorgungsgesetz
§§ 49 - 63, Abschnitt VII - Gemeinsame Vorschriften
§§ 49 - 63, Abschnitt VII - Gemeinsame Vorschriften
§ 49 BeamtVG, Zahlung der Versorgungsbezüge
§ 50 BeamtVG, Familienzuschlag und Ausgleichsbeitrag
§ 50a BeamtVG, Kindererziehungszuschlag
§ 50b BeamtVG, Kindererziehungsergänzungszuschlag
§ 50c BeamtVG, Kinderzuschlag zum Witwen- und Witwergeld
§ 50d BeamtVG, Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
§ 50e BeamtVG, Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
§ 51 BeamtVG, Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
§ 52 BeamtVG, Rückforderung von Versorgungsbezügen
§ 53 BeamtVG, Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
§ 54 BeamtVG, Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
§ 55 BeamtVG, Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
§ 56 BeamtVG, Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
§ 57 BeamtVG, Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung
§ 58 BeamtVG, Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge
§ 59 BeamtVG, Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
§ 60 BeamtVG, Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
§ 61 BeamtVG, Erlöschen der Witwen-, Witwer- und Waisenversorgung
§ 62 BeamtVG, Anzeigepflicht
§ 63 BeamtVG, Anwendungsbereich