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Schleswig-Holstein
GkZ,SH - Gesetz-kommunale Zusammenarbeit
GkZ,SH - Gesetz-kommunale Zusammenarbeit
GkZ,SH - Gesetz-kommunale Zusammenarbeit
§ 1, Erster Teil - Grundsätze und Formen kommunaler Zusammenarbeit
§§ 2 - 17b, Zweiter Teil - Der Zweckverband
§§ 18 - 19, Dritter Teil - Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung
§ 19a, Vierter Teil - Die Verwaltungsgemeinschaft, Mitbenutzung von Einrichtungen
§§ 19b - 19d, Fünfter Teil - Das gemeinsame Kommunalunternehmen
§§ 20 - 21, Sechster Teil - Aufsicht
§§ 22 - 24, Siebenter Teil - Übergangs- und Schlussvorschriften