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Baden-Württemberg
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AbgG,BW - Abgeordnetengesetz
§§ 5 - 25, Dritter Teil - Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung
§ 21, 4. Abschnitt - Anrechnungen beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
§ 21, 4. Abschnitt - Anrechnungen beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
§ 21 AbgG