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Baden-Württemberg
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LWG,BW - Landtagswahlgesetz
§§ 39 - 46, 8. Abschnitt - Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
§§ 39 - 46, 8. Abschnitt - Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
§ 39 LWG, Öffentlichkeit der Ergebnisfeststellung
§ 40 LWG, Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
§ 41 LWG, Feststellung des Briefwahlergebnisses
§ 42 LWG, Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen
§ 43 LWG, Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
§ 44 LWG, Feststellung des Zweitstimmenergebnisses und der Sitzverteilung
§ 45 LWG, Bekanntmachung des Wahlergebnisses
§ 46 LWG, Erwerb der Mitgliedschaft im Landtag