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Baden-Württemberg
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HZVO,BW - Hochschulzulassungsverordnung
§§ 4 - 32, TEIL 2 - Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen
§§ 6 - 31, ABSCHNITT 2 - Vergabe von Studienplätzen für das erste Fachsemester
§§ 19 - 30, Unterabschnitt 2 - Studienplatzvergabe im Örtlichen Vergabeverfahren
§§ 19 - 30, Unterabschnitt 2 - Studienplatzvergabe im Örtlichen Vergabeverfahren
§ 19 HZVO, Inanspruchnahme von Serviceleistungen der Stiftung
§ 20 HZVO, Form und Frist des Zulassungsantrags
§ 21 HZVO, Beteiligung am Örtlichen Vergabeverfahren
§ 22 HZVO, Quoten
§ 23 HZVO, Ablauf des Örtlichen Vergabeverfahrens
§ 24 HZVO, Auswahl nach Härtegesichtspunkten
§ 25 HZVO, Auswahl für ein Zweitstudium
§ 26 HZVO, Ergänzende Vorschriften zur Berücksichtigung und Berechnung des Ergebnisses der Hochschulzugangsberechtigung in den Quoten nach § 6 Absätze 1 und 2 HZG
§ 27 HZVO, Ergänzende Vorschriften zur Berücksichtigung und Berechnung der Wartezeit in der Quote nach § 6 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 HZG
§ 28 HZVO, Ergänzende Vorschriften zum Auswahlverfahren nach § 6 Absatz 2 HZG
§ 29 HZVO, Ergänzende Vorschriften zur Berücksichtigung eines Dienstes und des Loses bei Ranggleichheit
§ 30 HZVO, Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs (Vorwegzulassung)