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Baden-Württemberg
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SchG,BW - Schulgesetz
§§ 55 - 71, 6. TEIL - Mitwirkung der Eltern und der für die Berufserziehung der Schüler Mitverantwortlichen an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit der Schule, Schülermitverantwortung; Landesschulbeirat
§§ 55 - 71, 6. TEIL - Mitwirkung der Eltern und der für die Berufserziehung der Schüler Mitverantwortlichen an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit der Schule, Schülermitverantwortung; Landesschulbeirat
§§ 55 - 61, A. - Klassenpflegschaft, Elternbeiräte
§§ 62 - 70, B. - Schülermitverantwortung
§ 71, C. - Landesschulbeirat