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Baden-Württemberg
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LBesG 1999,BW - Landesbesoldungsgesetz
§§ 10 - 12a, Zweiter Abschnitt - Besondere Vorschriften für Professoren sowie für hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen
§§ 10 - 12a, Zweiter Abschnitt - Besondere Vorschriften für Professoren sowie für hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen
§ 10 LBesG, Zuordnung zu Ämtern in der Bundes- und Landesbesoldungsordnung W
§ 11 LBesG, Leistungsbezüge
§ 11a LBesG, Zulagen für Hochschuldozenten
§ 11b LBesG, Vergaberahmen
§ 12 LBesG, Forschungs- und Lehrzulagen für Professoren sowie Junior- und Hochschuldozenten
§ 12a LBesG, Funktionszulagen für die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben im Großforschungsbereich des KIT