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Baden-Württemberg
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PolG,BW - Polizeigesetz
§§ 104 - 126, ZWEITER TEIL - Die Organisation der Polizei
§§ 115 - 124, DRITTER ABSCHNITT - Der Polizeivollzugsdienst
§§ 120 - 124, ZWEITER UNTERABSCHNITT - Zuständigkeit
§§ 120 - 124, ZWEITER UNTERABSCHNITT - Zuständigkeit
§ 120 PolG, Örtliche Zuständigkeit
§ 121 PolG, Dienstbezirke
§ 122 PolG, Aufgabenwahrnehmung durch das Innenministerium
§ 123 PolG, Amtshandlungen von Polizeibeamten anderer Länder und des Bundes sowie von Vollzugsbeamten anderer Staaten im Zuständigkeitsbereich des Landes
§ 124 PolG, Amtshandlungen von Polizeibeamten des Landes außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Landes