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Baden-Württemberg
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AzUVO,BW - Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung
§§ 21 - 31, 3. ABSCHNITT - Urlaub
§§ 21 - 25b, 1. Unterabschnitt - Erholungsurlaub
§§ 21 - 25b, 1. Unterabschnitt - Erholungsurlaub
§ 21 AzUVO, Dauer des Jahresurlaubs
§ 22 AzUVO, Zusatzurlaub für Schichtdienst
§ 23 AzUVO, Zusatzurlaub in sonstigen Fällen
§ 24 AzUVO, Anrechnung und Kürzung
§ 25 AzUVO, Inanspruchnahme von Urlaub, Widerruf
§ 25a AzUVO, Vergütung für bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses nicht erfüllten Urlaubsanspruch
§ 25b AzUVO, Zusätzliche Vergütung von genommenem Jahresurlaub bei Verringerung der Arbeitszeit