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Baden-Württemberg
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AGGVG,BW - Ausführungsgesetz Gerichtsverfassungsgesetz
§§ 22 - 30, ZWEITER TEIL - Ausführung der Zivilprozessordnung sowie des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
§§ 24 - 30, Zweiter Abschnitt - Aufgebote
§§ 24 - 30, Zweiter Abschnitt - Aufgebote
§ 24 AGGVG, Aufgebot von dinglichen Rechten
§ 25 AGGVG, Aufgebot von Grundpfandbriefen
§ 26 AGGVG, Aufgebot von Legitimationsurkunden
§ 27 AGGVG, Aufgebot öffentlicher Schuldverschreibungen
§ 28 AGGVG, Aufgebot im Zwangsversteigerungsverfahren
§ 29 AGGVG, Aufgebote nach Landesrecht
§ 30 AGGVG, Veröffentlichung des Aufgebots, Aufgebotsfrist