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Mecklenburg-Vorpommern
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FAG M-V,MV - Finanzausgleichsgesetz M-V
§§ 22 - 24b, Abschnitt 5 - Ausgleich für übertragene Aufgaben und Infrastruktur
§§ 22 - 24b, Abschnitt 5 - Ausgleich für übertragene Aufgaben und Infrastruktur
§ 22 FAG M-V, Zuweisungen für die Wahrnehmung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises und der unteren staatlichen Verwaltungsbehörden
§ 23 FAG M-V, Zuweisungen für Infrastruktur
§ 24 FAG M-V, Übergangszuweisung an kreisangehörige zentrale Orte
§ 24a FAG M-V, Finanzierung des kooperativen E-Government
§ 24b FAG M-V, Zuweisungen für Mehraufwendungen für ukrainische Kriegsvertriebene