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Mecklenburg-Vorpommern
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LKWG M-V,MV - Landes- und Kommunalwahlgesetz
§§ 60 - 69, Teil 3 - Ergänzende Bestimmungen zum Kommunalwahlrecht
§§ 60 - 69, Teil 3 - Ergänzende Bestimmungen zum Kommunalwahlrecht
§ 60 LKWG M-V, Wahlgrundsätze und Anzahl der Sitze in Gemeindevertretung und Kreistag
§ 61 LKWG M-V, Wahlgebiet, Wahlbereiche und Wahlbezirke bei Kommunalwahlen
§ 62 LKWG M-V, Wahlvorschläge zu Kommunalwahlen
§ 63 LKWG M-V, System der Sitzverteilung bei Kommunalwahlen in Wahlgebieten mit einem Wahlbereich
§ 64 LKWG M-V, System der Sitzverteilung bei Kommunalwahlen in Wahlgebieten mit mehreren Wahlbereichen
§ 65 LKWG M-V, Verlust des Sitzes in Gemeindevertretung oder Kreistag
§ 66 LKWG M-V, Persönliche Voraussetzungen für die Wahl zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister oder zur Landrätin oder zum Landrat
§ 67 LKWG M-V, Durchführung von Bürgermeister- oder Landratswahlen
§ 68 LKWG M-V, Feststellung des Wahlergebnisses einer Bürgermeister- oder Landratswahl
§ 69 LKWG M-V, Verlust der Rechtsstellung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters oder der Landrätin oder des Landrates