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Mecklenburg-Vorpommern
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LBesG M-V,MV - Landesbesoldungsgesetz
§§ 22 - 40, Abschnitt II - Grundgehalt, Leistungsbezüge an Hochschulen
§§ 22 - 40, Abschnitt II - Grundgehalt, Leistungsbezüge an Hochschulen
§§ 22 - 24, Unterabschnitt 1 - Allgemeine Grundsätze
§§ 25 - 31, Unterabschnitt 2 - Vorschriften für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnungen A und B
§§ 32 - 38, Unterabschnitt 3 - Vorschriften für Professorinnen und Professoren sowie hauptberufliche Leiterinnen, Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen der Besoldungsordnung W
§§ 39 - 40, Unterabschnitt 4 - Vorschriften für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Besoldungsordnung R