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Mecklenburg-Vorpommern
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AbgG,MV - Abgeordnetengesetz
§§ 50 - 57b, Abschnitt VI - Rechtsstellung und Leistungen an die Fraktionen
§§ 50 - 57b, Abschnitt VI - Rechtsstellung und Leistungen an die Fraktionen
§ 50 AbgG, Fraktionsbildung
§ 51 AbgG, Rechtsstellung
§ 52 AbgG, Organisation
§ 53 AbgG, Verschwiegenheitspflicht der Fraktionsangestellten
§ 54 AbgG, Geld- und Sachleistungen
§ 55 AbgG, Rechenschaftsbericht
§ 56 AbgG, Rechnungsprüfung
§ 57 AbgG, Beendigung der Rechtsstellung
§ 57a AbgG, Liquidation
§ 57b AbgG, Durchführung und Dauer der Liquidation