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UrhG - Urheberrechtsgesetz
§§ 1 - 69g, Teil 1 - Urheberrecht
§§ 44a - 63a, Abschnitt 6 - Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen
§§ 60a - 60h, Unterabschnitt 4 - Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen
§§ 60a - 60h, Unterabschnitt 4 - Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen
§ 60a UrhG, Unterricht und Lehre
§ 60b UrhG, Unterrichts- und Lehrmedien
§ 60c UrhG, Wissenschaftliche Forschung
§ 60d UrhG, Text und Data Mining für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung
§ 60e UrhG, Bibliotheken
§ 60f UrhG, Archive, Museen und Bildungseinrichtungen
§ 60g UrhG, Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis
§ 60h UrhG, Angemessene Vergütung der gesetzlich erlaubten Nutzungen