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GleibWV 2001 - Gleichstellungsbeauftragten-Wahlverordnung
§§ 14 - 22, Abschnitt 3 - Durchführung der Wahl
§§ 14 - 22, Abschnitt 3 - Durchführung der Wahl
§ 14 GleibWV, Persönliche Stimmabgabe im Wahlraum
§ 15 GleibWV, Wahlvorgang
§ 16 GleibWV, Schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl)
§ 17 GleibWV, Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
§ 18 GleibWV, Elektronische Wahl
§ 19 GleibWV, Feststellung des Wahlergebnisses
§ 20 GleibWV, Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl
§ 21 GleibWV, Bekanntgabe der Gewählten
§ 22 GleibWV, Aufbewahrung der Wahlunterlagen