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VgV - Vergabeverordnung
§§ 14 - 63, Abschnitt 2 - Vergabeverfahren
§§ 52 - 55, Unterabschnitt 6 - Einreichung, Form und Umgang mit Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten
§§ 52 - 55, Unterabschnitt 6 - Einreichung, Form und Umgang mit Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten
§ 52 VgV, Aufforderung zur Interessensbestätigung, zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zur Teilnahme am Dialog
§ 53 VgV, Form und Übermittlung der Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote
§ 54 VgV, Aufbewahrung ungeöffneter Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote
§ 55 VgV, Öffnung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote