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Bund
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UmwG - Umwandlungsgesetz
§§ 174 - 189, Viertes Buch - Vermögensübertragung
§§ 178 - 189, Dritter Teil - Vermögensübertragung unter Versicherungsunternehmen
§§ 188 - 189, Vierter Abschnitt - Übertragung des Vermögens eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens auf Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
§ 189, Zweiter Unterabschnitt - Teilübertragung
§ 189, Zweiter Unterabschnitt - Teilübertragung
§ 189 UmwG, Anwendung der Spaltungsvorschriften