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DEÜV - Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
§§ 32 - 37, Sechster Abschnitt - Übernahme und Weiterleitung der Meldungen durch die Sozialversicherungsträger
§§ 32 - 37, Sechster Abschnitt - Übernahme und Weiterleitung der Meldungen durch die Sozialversicherungsträger
§ 32 DEÜV (weggefallen)
§ 33 DEÜV, Übernahme und Prüfung der Daten durch die Einzugsstellen
§ 34 DEÜV (weggefallen)
§ 35 DEÜV (weggefallen)
§ 36 DEÜV, Aufgaben der Datenstelle der Rentenversicherung
§ 37 DEÜV (weggefallen)