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BGB - Bürgerliches Gesetzbuch
§§ 241 - 853, Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse
§§ 433 - 853, Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse
§§ 662 - 676c, Titel 12 - Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste
§§ 675c - 676c, Untertitel 3 - Zahlungsdienste
§§ 675j - 676c, Kapitel 3 - Erbringung und Nutzung von Zahlungsdiensten
§§ 675n - 675t, Unterkapitel 2 - Ausführung von Zahlungsvorgängen
§§ 675n - 675t, Unterkapitel 2 - Ausführung von Zahlungsvorgängen
§ 675n BGB, Zugang von Zahlungsaufträgen
§ 675o BGB, Ablehnung von Zahlungsaufträgen
§ 675p BGB, Unwiderruflichkeit eines Zahlungsauftrags
§ 675q BGB, Entgelte bei Zahlungsvorgängen
§ 675r BGB, Ausführung eines Zahlungsvorgangs anhand von Kundenkennungen
§ 675s BGB, Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge
§ 675t BGB, Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von Geldbeträgen; Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags